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Digitale Verwaltung bis 2022: Große Verunsicherung in den Kommunen

Die Mitarbeiter der deutschen Verwaltung sehen Nachholbedarf bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in ihrer Kommune. Das Gesetz, das 2017 in Kraft trat, sieht die Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsleistungen für Bürger bis zum Jahr 2022 vor.

Quelle: BearingPoint

In einer Umfrage der Management- und Technologieberatung BearingPoint gaben 23 Prozent der Teilnehmer an, dass sich in der eigenen Kommune nur geringfügig um die Umsetzung des OZG gekümmert wird. Hinzukommt, dass 42 Prozent die Bedeutung des Onlinezugangsgesetzes für die bürgerfreundliche Gestaltung der Kommune als gering oder eher gering empfinden.

„Dieses Ergebnis ist besorgniserregend und sollte dazu führen, dass für jede Dienstleistung oder jedes Dienstleistungsbündel klare inhaltliche Ziele für die Umsetzung definiert werden“, kommentiert Jon Abele, Partner und Leiter des Bereichs Public Services bei BearingPoint.

Als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des OZG sehen die Verwaltungsmitarbeiter

  • die Anpassung der bestehenden Prozesse und Organisationen (81 %),
  • das Budget (45 %) sowie
  • die Mitarbeitermotivation und
  • Verfügbarkeit von IT-Lösungen und IT-Infrastruktur (jeweils 42 %).

Mitarbeiter werden bei der Digitalisierung vernachlässigt

Jon Abele

Vor allem das Personal scheint oft außen vor zu bleiben: 77 Prozent der Befragten geben an, dass das Personalmanagement kein Arbeitsschwerpunkt ihrer Kommune bei der Umsetzung des OZG sei.

Dazu Abele: „Vielen Kommunen geht es lediglich um die Digitalisierung einzelner Prozesse, um die Vorgaben vom Gesetzgeber zu erfüllen. Jedes Digitalisierungsprojekt sollte aber konkrete inhaltliche Ziele verfolgen, wie zum Beispiel Verkürzung der Durchlaufzeiten, Erhöhung der Bürgerzufriedenheit oder Erhöhung der Wirtschaftlichkeit. Diese Ziele sollten in der Umsetzung mit Nachdruck verfolgt werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen aber auch die Mitarbeiter konsequent weitergebildet werden, was oft vernachlässigt wird. Wer die Mitarbeiter aber jetzt nicht mitnimmt, kann keine digitale Verwaltung und schon gar keine bessere Verwaltung erwarten – denn kompetente Arbeitskräfte sind die Basis eines gelungenen Change Prozesses.“

Quelle: BearingPoint

Mehr Unterstützung von Bund und Land gewünscht

Auch was die konkreten Anforderungen an die eigene Kommune durch das Onlinezugangsgesetz angeht, herrscht unter vielen Verwaltungsmitarbeitern Unwissenheit. Etwa die Hälfte der Befragten weiß nicht, was durch die Umsetzung des OZG auf die Kommune zukommt.

Darüber hinaus fühlen sich viele Kommunen im Stich gelassen: 55 Prozent geben an, dass ihre Kommune sich nicht ausreichend in die Landes- und Bundesaktivitäten einbezogen fühlt und nur 16 Prozent glauben, dass sie mit ihrem aktuellen IT-Dienstleister überhaupt gut auf die Umsetzung des OZG eingestellt sind. Laut der Umfrage wünschen sich die Kommunen von ihren zuständigen Landesverwaltungen vor allem klare und verbindliche Absprachen, verlässliche Zusagen, klare Zuständigkeiten und Standardisierungen.

Zentrale Unterstützungsangebote und Austausch

65 Prozent geben außerdem an, dass sie sich Software-as-a-Service-Angebote vom Bund, der FITKO (Föderale IT-Kooperation) oder den Federführer-Ländern wünschen. Danach gefragt, wie aus ihrer Sicht eine optimale Zusammenarbeit auf Landesebene aussehen müsste, äußern die Befragten vor allem den Wunsch nach mehr Transparenz, OpenSource-Software sowie nach einem regelmäßigen Austausch und einer stärkeren Vernetzung innerhalb der Landesverwaltung.

 

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