Werden in einem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet und sind damit mehr als neun Mitarbeiter beschäftigt, ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgeschrieben. Allerdings zeigt eine aktuelle Auswertung des TÜV SÜD Datenschutzindikators (DSI), dass dies noch immer keine Selbstverständlichkeit ist und knapp ein Drittel keinen DSB bestellt hat.
Obwohl seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen wird, dass ein Datenschutzberater für Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtend und bei Verstoß mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist, verzichten noch immer 30 Prozent darauf.
Datenschutzberater muss auch richtig eingesetzt werden
„Damit verzichten sie gleichzeitig auf das wichtigste Datenschutz-Instrument“, betont Rainer Seidlitz, Datenschutzexperte bei TÜV SÜD. Da mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 noch höhere Bußgelder fällig werden können, sollten Unternehmen das Thema Datenschutzbeauftragter noch einmal genauer überdenken.
Allerdings helfe es nicht viel, wenn es einen DSB gibt, er aber nicht richtig eingesetzt wird. Der DSI zeigt, dass er nur bei gut der Hälfte der Unternehmen jedes Mal aktiv hinzugezogen wird, wenn es um datenschutzrelevante Themen geht. So könne er seine Aufgabe jedoch nicht erfüllen und bereits frühzeitig auf Datenschutzlücken und Mängel verweisen.
Wichtig sei daher, dass der DSB sowohl ausreichend Ressourcen für die Ausübung seiner Aufgaben erhält als auch von den anderen Abteilungen als wesentlicher Bestandteil der Unternehmensprozesse wahrgenommen wird. Dafür sei eine regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter sinnvoll, was allerdings nur in einem Drittel der Unternehmen tatsächlich realisiert wird.
Unternehmen, die selbst prüfen möchten, wie gut sie in Sachen Datenschutz aufgestellt sind und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht, können bein TÜV SÜD DSI am Datenschutzindikator teilnehmen.