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Das Interesse an Drohnen-Lieferungen ist groß

Ob beim Sport und in der Freizeit oder in der Logistik: Die potenziellen Einsatzbereiche für Drohnen sind vielfältig – und für viele Bundesbürger offenbar reizvoll.

Laut einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom bekommt die eilige Medikamentenlieferung, beispielsweise an entlegene Orte auf dem Land oder auch Inseln, die meiste Zustimmung. 57 Prozent der Befragten würden Drohnen zu diesem Zweck auf jeden Fall nutzen oder können sich dies vorstellen.

Auch die Lieferung von Einkäufen per Drohnen findet Anklang: Knapp die Hälfte der Bundesbürger (49 %) würde Drohnen auf jeden Fall nutzen oder kann sich dies zumindest vorstellen, wenn es darum geht, sich Einkäufe nach Hause liefern zu lassen.

Straßen werden entlastet

„Warenlieferungen per Drohne wurden bis vor kurzem noch von Vielen als schlechter Scherz abgetan. Mittlerweile wird an entsprechenden Zukunftslösungen geforscht und gefeilt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Logistikdrohnen werden auch in Zukunft keinen Kühlschrank liefern und sind sicher nicht für jede Ware die Lieferlösung schlechthin. Für kleine, leichte und besonders eilige Produkte müsste sich aber aus rein technischer Sicht schon heute kein Transporter oder Vieltonner mehr durch die verstopften Straßen der Innenstädte quälen.“

48 Prozent der Befragten würden ihre Drohne gern für Fotografie- und Videoaufnahmen von Landschaft und Natur nutzen. Mehr als jeder Vierte (27 %) hat Interesse an der Nutzung als Spielzeug. Ähnlich viele (24 %) würden mit Drohnen gern die Nachbarschaft erkunden. Jeder Fünfte (21 %) möchte mit Drohnen sportliche Rennen fliegen.

Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt

„Nach Industrie und Profi-Fotografen entdecken nun auch zunehmend die Verbraucher den Reiz von fliegenden Kameras. Luftaufnahmen waren noch nie so günstig und einfach zu bekommen“, sagt Rohleder. „Sein Interesse an Nachbars Haus sollte man im Griff haben. Selbstverständlich ist verboten, bei den Nachbarn übers Grundstück zu fliegen oder aus der Höhe Aufnahmen vom Garten oder gar den Innenräumen zu machen. Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt.“

Bei der Nutzung von Drohnen gibt es einige Regeln zu beachten. So besteht für alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht, um im Schadensfall den Halter schnell feststellen zu können. Für den Betrieb von Drohnen ab 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis, also eine Art Flugführerschein, erforderlich. Alle Regelungen stehen in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums.

Der digitale Wandel mit seinen Chancen und Herausforderungen für die Luftfahrtbranche ist auch das Thema der vierten Bitkom Digital Aviation Conferenc, die am 6. Juni 2019 in Berlin wieder mehr als 300 Entscheider aus der Luftfahrtindustrie, Digitalwirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammenbringt. Als Mitausrichter des Innovationspreises der Deutschen Luftfahrt (IDL) findet die diesjährige Auszeichnung der Preisträger im Rahmen der Digital Aviation Conference statt. Thomas Jarzombek, der Luft- und Raumfahrtkoordinator der Bundesregierung, ist Schirmherr des Innovationspreises und begleitet auch die Preisverleihung am Nachmittag in der Kalkscheune.

Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Frage lautete: „Für welche der folgenden Zwecke würden Sie gerne Drohnen nutzen bzw. in Anspruch nehmen?“

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