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„Vorbildliches Beispiel“: Datenschutz bei den Connected Cars von Mercedes

daimler

Quelle: Mercedes-Benz

Fünf Kameras, 17 Sensoren und eine Car-to-X-Technologie, die automatisch Informationen aus dem Fahrzeug sendet und von außerhalb empfängt – die neue Mercedes E-Klasse ist ein technologischer Vorreiter bei Connected Cars, so die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V (NIFIS). Doch es folgt auch eine Warnung: Es ist strikt darauf zu achten, dass bei den heutigen und künftigen voll vernetzten Autos der Datenschutz nicht zu kurz kommt. Insbesondere müsse der Gesetzgeber darauf achten, dass sich auch US-amerikanische Autohersteller dem hiesigen Datenschutz beugen, sofern ihre Wagen über deutsche Straßen rollen.

„Eine Wagenflotte, die über Kameras permanent die Straßen überwacht und mittels automatischer Gesichtserkennung dabei Personendaten einfängt und auf zentralen, womöglich noch US-amerikanischen Servern zusammenführt und auswertet, darf es nicht geben“, zeigt der NIFIS-Vorsitzende Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp anhand eines „Datengau-Horrorszenarios“ beispielhaft auf, wozu die Technologie einsetzbar wäre.

Dr. Lapp erklärt: „Wenn Millionen von Fahrzeugen mit Googles Autobetriebssystem auf den Straßen unterwegs sind, werden diese natürlich über Kameras ihre Umwelt permanent beobachten, allein schon, um selbstständig fahren zu können. Das Geschäftsmodell von Google besteht indes darin, ein Maximum an personenbezogenen Daten zu sammeln und durch automatische Auswertungen zu Geld zu machen. Es steht also zu befürchten, dass Google dieses Prinzip im Automobilsektor nicht einfach aufgeben wird. Und ob es bei Apple-, Facebook-, Amazon- oder Virgin-Cars oder Tesla anders aussehen wird, bleibt abzuwarten.“

Daher empfiehlt NIFIS dem Gesetzgeber, künftig bei der Zulassung von Fahrzeugen dem Thema Software und vor allem dem Datenschutz eine besonders hohe Beachtung zukommen zu lassen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass durch Software-Updates Leistungsmerkmale leicht geändert und neue Funktionen hinzugefügt werden könnten. Dr. Lapp verweist beispielhaft auf das 25.000 Dollar-Update von Tesla, das per WLAN eingespielt wird und den Wagen mit neuen Teilfunktionen zum autonomen Fahren ausstattet. Er sagt: „Sicherlich müssen auch solche in Zukunft selbstverständlichen Updates in Bezug auf Datenschutz nach deutscher Gesetzgebung geprüft werden.“

Als vorbildliches Beispiel für die Nutzung modernster Technologie unter Einhaltung des Datenschutzes nennt NIFIS den Müdigkeitsassistenten „Attention Assist“ von Mercedes. Das System beobachtet dazu permanent typische Verhaltensmuster des Fahrers, um bei Anzeichen von Müdigkeit zu warnen. Sobald daraufhin die Fahrertür geöffnet wird, werden sämtliche bis dahin aufgelaufenen Daten automatisch gelöscht. „Aufgabe gelöst, Datenschutz beachtet“, lobt Dr. Lapp.

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