Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die vollelektronische Schutzrechtsakte im Bereich Marken („DPMAmarken“) in Betrieb genommen. Sie löst die Papierakte sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Marken vollständig ab.
In dem zusammen mit HP durchgeführten Projekt wurde das gesamte Verfahren für Marken und geografische Herkunftsangaben schrittweise in die Digitalisierung überführt und die rund 400 betroffenen Mitarbeiter des DPMA auf den vollelektronischen Ablauf vorbereitet. Die Verfahren für die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster werden bereits seit 1. Juni 2011 komplett elektronisch bearbeitet.
Die jetzt abgeschlossene dritte Umsetzungsphase umfasst eine aufgabengesteuerte Vorgangsbearbeitung für die circa 40 verschiedenen Fachverfahren, die nun vollelektronisch abläuft. In Phase eins und zwei wurde zunächst für die nationalen und anschließend die internationalen Marken ein elektronisches System zur Unterstützung der Verfahrensbearbeitung in Papier realisiert.
Pro Jahr kommen 80 000 Akten hinzu
In der abschließenden Phase wurde schließlich der große Schritt zur vollständigen Digitalisierung aller Markeneingänge sowie der vollelektronischen Bearbeitung getan. Insgesamt sind 2,4 Millionen Akten davon betroffen, wovon 50 Prozent wiederum zum aktiven Bestand gehören. Rund 80.000 Akten kommen jährlich neu hinzu.
Mit der vollelektronischen Schutzrechtsbearbeitung im Markenbereich stärkt das DPMA seine Wettbewerbsfähigkeit als moderner Dienstleister“, sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. „Als Behörde, die tagtäglich weltweite Innovationen prüft, ist es für uns „ein Muss“, selbst fortschrittlich zu sein.“
HP begleitete das DPMA als Realisierungspartner des Prozesses. Beispielsweise unterstützte das Unternehmen bei der Systemspezifikation, der Definition der Systemarchitektur, dem Migrationskonzept, der Dokumentation sowie Inbetriebnahme und mit Schulungen. Zudem steuerte HP die Integration der neuen vollelektronischen Akte in die bestehenden internen und externen Systeme.
Die Vorteile der Digitalisierung
Der Vorteil der neuen „DPMAmarken“ liege insbesondere in der hohen Flexibilität. Der Prozess beruhe auf einem Aufgabenkonzept, dessen Arbeitsschritte sich in einer flexiblen Abfolge bearbeiten lassen. Postlaufzeiten wie bei den Papierakten fallen weg, da sich die Akte jederzeit standortunabhängig am Bildschirm aufrufen und verändern lässt. Dies beschleunigt den Prozess sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden deutlich.
Durch die Digitalisierung sollen Kunden voraussichtlich ab Ende 2016/Anfang 2017 zudem online Einsicht in ihre Akten nehmen können. Bei Patenten und Gebrauchsmustern sei dies bereits möglich.