Für das neue IT-Sicherheitsgesetz liegen noch keine Ausführungsbestimmungen vor. Das hat bei vielen Anwenderunternehmen für Versunsicherung gesorgt. Besonders der vielzitierte „Stand der Technik“, den Unternehmen bei ihren Sicherheitsanstrenungen zu berücksichtigen haben, muss stärker definiert werden. Das hat jetzt der Bundesverband ...
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