Der Bundesverband der IT-Anwender fordert die künftige Bundesregierung auf, eine weitere Marktkonzentration im Bereich Anbieterplattformen und Enterprise-Software zu verhindern. Diese Forderung ist eine von insgesamt 14 Forderungen, die VOICE in Bezug auf die Digitalpolitik der Bundesregierung formuliert hat.
In den letzten Jahren haben sich starke Anbieterplattformen (Appstores, Suchmaschinen, Soziale Netzwerke) herausgebildet, die aufgrund der Eigendynamik des Marktes zu einer Konzentration auf wenige Anbieter geführt haben.
Anbieterwechsel wird zur Hürde
Weitere wettbewerbseinschränkende Effekte entstehen durch einzigartige Kundenbindungen beim Einsatz von Informationssystemen (z.B. ERP). Dabei muss der Kunde zum Teil so umfangreiche Mittel für Systemkonzeption, Schnittstellen zu anderen Systemen sowie Schulung der Mitarbeiter einsetzen, um produktiv zu werden, dass ein Anbieterwechsel zu einer extremen Hürde wird, auch wenn der gerade genutzte Anbieter bei weitem keine marktbeherrschende Stellung hat.
Die hohe Durchsetzungskraft von Plattformen oberhalb bestimmter kritischer Schwellen entsteht auch durch die Vorgabe von vertikalen, nicht genormten Schnittstellen durch den Plattformanbieter. Alternative Plattformen können deshalb die Nutzergruppen etablierter Plattformen nicht abwerben.
Einzelne Plattformanbieter gehen dabei sogar soweit, nur Software den Zugriff auf ihre Plattform zu erlauben, deren Sourcecode sie selbst inspizieren. Damit ist das Gleichgewicht bzgl. der Wahrung von Eigentumsrechten und dem gegenseitigen Wissen über die technischen Implementierungsdetails drastisch zu Gunsten des Plattformbetreibers verschoben.
Deshalb fordert VOICE die Bundesregierung auf, Maßnahmen einzuleiten, mit denen für Anwenderunternehmen ein Wechsel zwischen alternativen Plattformen erleichtert bzw. die Kompatibilität der Plattformen zu einander verbessert wird.
Wettbewerb wird eingeschränkt
Bei Kommunikationsmedien muss außerdem die Möglichkeit der plattformübergreifenden Verbindung zwischen Nutzern verschiedener Plattformen durch vorzuhaltende Schnittstellen erzwungen werden. Das Kartellrecht muss so erweitert werden, dass wettbewerbsverhindernde Eigenschaften von Plattformen (zum Beispiel fehlende Schnittstellen zu anderen Systemen) untersagt werden können.
Hans-Joachim Popp, Mitglied des VOICE-Präsidiums und Sicherheitsbeauftragter des Bundesverbandes sieht in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf: „Die heutige Architektur der Plattformen mit ihren spärlichen, konsequent proprietären und nicht-standardisierten Schnittstellen schränkt den Wettbewerb viel zu sehr ein und behindert so die Innovationen neuer Anbieter. Wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen werden, zementiert das die heutigen Marktverhältnisse, in denen bekanntlich wenige große Anbieter weltweit dominieren.“