Home / Themen / Analysen / DSGVO: Unternehmen verzeichnen Umsatzeinbußen im Marketingbereich

DSGVO: Unternehmen verzeichnen Umsatzeinbußen im Marketingbereich

Bildquelle: Pixabay

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat Medienberichte über Umsatzrückgänge einzelner Unternehmen im Marketingbereich, die auf „Unsicherheiten im Zusammenhang mit der EU Datenschutz-Grundverordnung“ zurückzuführen seien, zum Anlass genommen, eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchführen. „Wir wollten mit dieser Umfrage herausfinden, ob es sich bei den Medienberichten um Einzelfälle handelt oder ob hier ein Muster zu erkennen ist – und das ist eindeutig der Fall“, sagt DDV-Präsident Patrick Tapp.

Die Umfrage des DDV zeige, dass zwei Drittel (66 %) der Teilnehmer von einer Veränderung des Umsatzes im Zusammenhang mit der Einführung der DS-GVO für das Geschäftsjahr 2018 ausgehen. Davon geben rund 92 Prozent an, dass der Umsatz sinken wird, und zwar bis zu 60 Prozent (durchschnittlich 16 %).

DSGVO: Mehr Fragen als Antworten

Neben dem Umsatzrückgang beklagen die Mitglieder des DDV einen deutlich gestiegenen zeitlichen und bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO, eine hohe Verunsicherung der Verbraucher und damit verbundenen höheren Beratungsaufwand, eine fehlende klare Interpretation des neuen Rechts und gestiegene Kosten durch das Aufsetzen neuer Prozesse und Inanspruchnahme von Rechtsberatung.

Die Ergebnisse der Umfrage seien alarmierend. Sie legten ganz deutlich offen, dass die wirtschaftlichen Folgen von dem Gesetzgeber unzureichend bedacht wurden. „Es fehlt eine klare Struktur und staatliche Unterstützung bei der konkreten Umsetzung der neuen Regelungen. Solche Umsatzeinbußen sind für Unternehmer belastend, für einige sogar existenzbedrohend“, kommentiert Tapp die Ergebnisse der Umfrage.

Die EU DSGVO werfe in vielen Details mehr Fragen auf als sie beantworte. Das gelte insbesondere für den Bereich des Dialogmarketings.

Der DDV habe deshalb wie auch andere Verbände an das BMI appelliert, die derzeit laufende Anpassung des neuen BDSG zu nutzen, um zwischenzeitliche Anwendungserfahrungen zur DSGVO kritisch zu überprüfen. Zentrale Ansatzpunkte seien hierbei Informationspflichten und Betroffenenrechte, siehe Stellungnahme.

Methodik: An der Umfrage haben im Zeitraum vom 23. Juli bis zum 13. August insgesamt 112 Mitglieder des DDV teilgenommen.

Share

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*