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Und es geht doch: Faktoren für gelungene Innovationen in der Verwaltung

Bild von Krissie auf Pixabay

Es gibt in Deutschland zwar schon einige gute Beispiele für Innovationen im öffentlichen Sektor. Doch den meisten mangelt es an Skalierung. Sie sind oft nur Leuchtturmprojekte: Was vor Ort erfolgreich ist, gelangt selten in die Fläche. Eine systematische Analyse erfolgreicher Projekte zeigt: Erfolgsentscheidend sind vor allem konsequente Maßnahmen in den vier Themenfeldern Organisation, Personal, Technologie und Gesetzgebung.

Dies sind die zentralen Ergebnisse einer gemeinsamen Studie von McKinsey & Company und der Hertie School mit dem Titel „Und es geht doch! Wie die Skalierung digitaler Innovationen in der Verwaltung gelingt“. Für die Studie haben die Autor:innen u.a. zahlreiche Gespräche mit Expert:innen aus Politik und Verwaltung geführt und Dutzende Praxisbeispiele ausgewertet.

McKinsey Senior Partner Björn Münstermann kommentiert: „Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung hat in der zurückliegenden Legislaturperiode spürbar Fahrt aufgenommen. Es gibt zahlreiche Projekte und Initiativen, die bereits heute wichtige Beiträge zur digitalen Transformation des Staates leisten.“ Doch die meisten Projekte seien nicht skalierbar und entfalten keine umfassende Wirkung. Die Folge: Verbesserungen von Services, Prozessen und Projekten erfolgen nur punktuell und nicht flächendeckend.

Projekte, die in der Fläche erfolgreich sind, zeichnen sich vor allem durch drei Leitprinzipien aus. Münstermann: „Innovation wird dort als Priorität verstanden und ist Teil des Selbstverständnisses; es gibt mehr Mut zu unfertigen Lösungen – Stichwort „Minimum viable product“. Höher seien auch die Kooperationsbereitschaft und das sektorübergreifende Agieren der Behörden intern, aber auch mit externen Expert:innen.“ Erfolgskritisch sind der Studie zufolge darüber hinaus konkrete Maßnahmen rund um die Themenfelder Organisation, Personal, Technologie und Gesetzgebung.

Die vier Faktoren, die Innovation ermöglichen

Stichwort Organisation: „Behörden sollten die Projekte nicht mehr klassisch mit einem umfassenden Planungs- und Genehmigungsverfahren angehen. Stattdessen ist eine effiziente und schnelle Umsetzung geboten“, sagt Gerhard Hammerschmid, Direktor des Centre for Digital Governance der Hertie School. Der strengen Haushaltssystematik sollte ein eigenes Budget gegenübergestellt werden, das es Behörden in einem sicheren Rahmen erlaube, Innovationen zu testen, und ein schrittweises, iteratives Arbeiten ermöglicht.

„Neue Projekte müssen mit modernem und agilem Projektmanagement statt mit Linienplanung und Wasserfall-Logik starten.“ Dabei könnte die Arbeitsweise von Innovationslaboren als Vorbild dienen, wie „Nesta“ in Großbritannien, „La 27e Région“ aus Frankreich oder das österreichische „Gov Lab“.

Ein weiterer wichtiger Faktor: Personal. „Weg von der rein linearen Beamtenlaufbahn hin zu einem stärker auf Fähigkeiten und Leistungen ausgerichteten aktivem Personalmanagement“, so fasst es Studienautor Münstermann zusammen. Voraussetzung dafür: ein verändertes Einstellungs- und Beförderungssystem, neue Karrierewege und die verstärkte Einbeziehung von externer Expertise. Vorbilder könnten nicht nur Programme wie das kanadische Interchange sein. Auch in Deutschland gebe es bereits Programme wie DigitalService4Germany, um beispielsweise IT-Fachkräfte in die Regierung zu holen, oder das Querwechsler-Netzwerk, das sich für Karrieren im öffentlichen Sektor einsetzt.

Stichwort Technologie: Cloud-Technologien bieten nach Ansicht von Hertie School und McKinsey enormes Potenzial für die Skalierung von Innovationen. Um dieses zu nutzen, sollte die Verwaltung auf eine souveräne Multi-Cloud-Strategie setzen, die eine Nutzung von Hyperscalern gegebenenfalls mit nationalen Partnern sowie die Entwicklung eigener Open-Source-Lösungen vorsieht. Um digitale Projekte und Angebote in der gesamten Verwaltung zu verbreiten, schlagen die Studienautoren u.a. den Aufbau eines digitalen Marktplatzes vor, der eine einfache und unbürokratische Beschaffung ermögliche.

Auch für die Gesetzgebung liefern Hertie School und McKinsey praktische Verbesserungsvorschläge. „Auch bestehende Gesetze müssen digitaltauglich sein“, stellt Hammerschmid fest und spricht sich für die Einführung eines Digital-TÜVs nach dänischem Vorbild aus. Dort prüft die Agentur für Digitalisierung schon seit 2018 jeden Gesetzentwurf anhand eines Sieben-Punkte-Katalogs auf Digitaltauglichkeit.

Ein großes Hindernis für die unbürokratische Umsetzung digitaler Lösungen ist außerdem häufig das Schriftformerfordernis. „Um den Zugang zu digitalen Servies für Büger:innen deutlich zu erleichtern, braucht es eine Rechtsvereinfachung und einen Wegfall des Schriftformerfordernisses“, so das Fazit der Studienautoren. Zudem sollten neue Gesetze künftig in Gesetzgebungslaboren digitaltauglich und nutzerfokussiert geschrieben werden, wobei unterschiedliche Beteiligte zu involvieren seien.

 

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