Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Ungültigkeit des Safe-Harbor Abkommen stößt in der mittelständischen digitalen Wirtschaft auf positive Resonanz. „Das Safe-Harbor Prinzip hat in den letzten Jahren für eine enorme Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der digitalen Wirtschaft in Europa geführt. Während beispielsweise deutsche Unternehmen sehr hohe Auflagen erfüllen mussten, um den Datenschutz zu gewährleisten, konnten sich gerade große internationale IT-Konzerne hinter Regelungen ihrer Heimatstaaten verstecken oder arbeiteten teilweise sogar aktiv daran mit, dass Daten an Regierungsbehörden weitergegeben wurden“ erklärte Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sowie Präsident des europäischen Verbands der mittelständischen IT-Unternehmen PIN-SME.
Bisher konnten amerikanische Unternehmen sich darauf berufen, dass sie keinen europäischen Datenschutzregularien unterliegen und richten sich deshalb nach US-Auflagen, welche die Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten deutlich leichter ermöglicht.
Grün sieht in dem Ende von Safe-Harbor eine große Chance für die digitale Wirtschaft: „Jetzt herrschen gleiche Rahmenbedingungen für alle und das ist gut für den Wettbewerb. Wenn wir mit einer EU-Datenschutzgrundverordnung den Datenraum weiter vereinheitlichen und stärken ist das zum Vorteil aller Marktteilnehmer und damit am Ende auch gut für die Nutzer.“
Hier liegt eine gute Möglichkeit für die digitale Wirtschaft europaweit, welche vom IT-Mittelstand dominiert wird. „Jetzt sollten erst recht datengetriebene Geschäftsmodelle aus Europa für Europa gefördert und nicht torpediert werden“, betont Grün unter Bezug auf die anstehende Verabschiedung der EU Datenschutzgrundverordnung und deren Wirtschaftsfreundlichkeit.
Der Adressat war Facebook
Auslöser für das Urteil war eine Beschwerde des Österreichers Max Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde gegen Facebook. Diese wurde abgelehnt. Nun hat der Europäische Gerichtshof jedoch festgestellt, dass die Daten europäischer Facebook-Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff staatlicher Stellen geschützt sind. Das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA sei daher ungültig.