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Bundesnetzagentur sperrte 2016 im Internet rund 986.000 Produkte

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 bei 537 Internetanbietern Angebote beendet, weil die Produkte Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können. Betroffen waren insgesamt rund 986.000 Produkte.

„Ein steigender Anteil der Produkte, die wir aus dem Verkehr ziehen müssen, stammt aus China. Die Produkte können Funkstörungen verursachen und dürfen in der EU nicht vertrieben und betrieben werden. Auffällig oft entsprechen sogenannte FM Transmitter nicht den Anforderungen. Das sind Geräte, die Musik zum Beispiel vom Smartphone per UKW-Funk zu einem Radio in der Nähe übertragen, das die Musik dann wiedergibt“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir empfehlen, beim Kauf von Geräten darauf zu achten, dass diese CE-gekennzeichnet sind.“

Überprüfungen im Internethandel

Angesichts des stark wachsenden Onlinehandels durch Direktimport hat die Bundesnetzagentur ihre Aktivitäten in diesem Bereich durch eine Zusammenarbeit mit Internetportalen weiter intensiviert.

Unter den 986.000 Produkten, deren Vertrieb über das Internet gesperrt wurde, befanden sich 744.000 FM Transmitter. Die Geräte nutzen zum Beispiel unzulässig hohe Sendeleistungen oder falsche Frequenzen. Immer wieder kommt es vor, dass von Geräten Stromschlaggefahr ausgeht. Ferner wurde der Vertrieb für 201.000 Funkkopfhörer wegen der Nutzung sicherheitsrelevanter Funkfrequenzen und für 21.000 Drohnen wegen erheblicher administrativer Mängel gesperrt. Mit geringerem Anteil waren zum Beispiel Handfunkgeräte, QI Wireless Ladegeräte, Funksteckdosen und Ultraschallgeräte betroffen.

Zusammenarbeit mit dem Zoll

Die Bundesnetzagentur arbeitet bei der Marktüberwachung intensiv mit dem Zoll zusammen, der bei der Einfuhr auffällige Produkte feststellt. Von den Zollbehörden kamen 2016 über 10.000 Meldungen über verdächtige Warensendungen, die insgesamt rund 270.000 Produkte umfassten. Nach Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur konnte in 88 Prozent dieser Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt werden, da die Produkte den Anforderungen nicht genügten.

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