Home / News / Schutz von Kundendaten: Mehrwert der DSGVO fraglich

Schutz von Kundendaten: Mehrwert der DSGVO fraglich

2018 landete die DSGVO auf Platz eins der Herausforderungen von Handelsunternehmen. Knapp eineinhalb Jahre später sind die Mehrwerte der DSGVO noch nicht erkennbar. Nicht einmal die Hälfte der Händler, die an einer Befragung teilgenommen haben, sieht das Ziel „Mehr Schutz für Kundendaten“ erfüllt.

Auch unter den Konsumenten fühlt sich laut der ECC-Payment-Studie Vol. 23 des ECC Köln und Prof. Dr. Malte Krüger nur knapp jeder siebte sicherer beim Online-Shopping.

Und das Jahr 2019 hielt neue Herausforderungen für Händler bereit: So soll die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) den elektronischen Zahlungsverkehr sicherer machen, erfordert aber gleichzeitig weitere Anpassungen auf Händlerseite. Darüber hinaus eröffnet die PSD2 den Payment-Markt für FinTech-Unternehmen und schafft neue Angebote.

Online-Bestellungen wurden komplizierter

Der Schutz der Konsumentendaten ist vor allem im Rahmen des Online-Zahlungsprozesses von großer Bedeutung. Die Mehrwerte der DSGVO sind jedoch für die im Rahmen der Studie befragten Händler sowie Konsumenten noch nicht erkennbar. Nicht einmal die Hälfte der Handelsunternehmen sieht den Schutz der Kundendaten als erfüllt an.

Auch bei den Konsumenten fühlt sich nur knapp jeder siebte sicherer beim Online-Shopping. Die Nachteile liegen auf der Hand: Mehr als ein Drittel der Händler gibt an, dass Online-Bestellungen sowohl für das Unternehmen, als auch für Kunden komplizierter geworden sind und jeder sechste Konsument bestätigt dies.

PSD2 öffnet Payment-Markt und sorgt für Verunsicherung

Hinzu kommt, dass mit dem Inkrafttreten der PSD2 weitere Datenschutzmaßnahmen im Bereich Online-Payment umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig eröffnet sie jedoch auch externen Dienstleistern wie FinTech-Unternehmen den Zutritt zum Payment-Markt. So schreibt die Richtlinie beispielsweise Banken vor, sogenannten Third Party-Providern den Zugriff auf Kontodaten zu gewähren und somit Kontobewegungen weiterzugeben, sofern Kund*innen den Auftrag dazu erteilen. Demnach können Banken Kundendaten komplett an FinTechs übergeben, was jedoch dazu führen könnte, dass sensible Kundeninformationen in die Datenverarbeitung einfließen, denn diese werden aktuell ohne tatsächlichen Zweckbezug und Zustimmung der Verbraucherin oder des Verbrauchers gespeichert.

Share

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*